Wer als Konsument illegaler Drogen der Fahrerlaubnisbehörde bekannt wird, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird und er an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen muss, um diese wieder zu bekommen.
Bei der MPU ist nur dann mit einem positiven Gutachten zu rechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehören u.a., dass
-eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Drogenkonsum und ggf. Fehlverhalten im Straßenverkehr erfolgt ist,
-die Ursachen und Motive des Konsums reflektiert wurden,
-eine Einstellungs- und Verhaltensänderung vollzogen wurde
-und diese Veränderung sich zudem ausreichend stabilisiert hat.
Der erforderliche Grad der Aufarbeitung (Einsicht, Beratung, Therapie) und die Dauer der geforderten Stabilisierung werden dabei abhängig gemacht vom früheren Konsumverhalten (gelegentlicher, regelmäßiger oder abhängiger Konsum).
Erfahrungsgemäß wirkt es sich positiv auf die MPU aus, wenn der/die Betreffende im Vorfeld Beratungstermine in einer Drogenberatungsstelle wahr nimmt. Die Beratungsstellen der Drogenhilfe Nordhessen e.V. bieten Hilfe bei der Vorbereitung auf die MPU an.
In strukturierten Einzelgesprächen erfolgt eine Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit dem Drogenkonsum sowie der Aufarbeitung der hierbei für die MPU bedeutsamen Fragestellungen.