Ambulante Rehabilitation

Auf der Basis einer suchtmittelfreien Lebensführung wird bei der ambulanten Rehabilitation als primäres Ziel der Erhalt oder die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit in den Vordergrund gestellt.
Die Substanzabhängigkeit wird mit ihren Begleit- und Hintergrundstörungen bearbeitet. Von besonderer Bedeutung ist die soziale Integration.
In der Regel sind zwei Termine in der Woche zur Stabilisierung der Abstinenzfähigkeit erforderlich. Zum einen in einer Gruppe zum anderen in einer Einzeltherapie.

Im Unterschied zur allgemeinen Beratung sind die MitarbeiterInnen und das Konzept der Einrichtung durch den Rentenversicherungsträger für diesen Arbeitsansatz speziell über eine psychotherapeutische Ausbildung befähigt und anerkannt. Darüber hinaus arbeiten wir mit einer Fachärztin für Psychiatrie zusammen. Sie erstellt die notwendigen fachärztlichen Stellungnahmen. Die Rentenversicherungen oder nachrangig die Krankenkassen übernehmen nach Antragstellung die Kosten für die ambulante Rehabilitation.

Empfehlenswert ist die Ambulante Rehabilitation insbesondere im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung um den erreichten Behandlungserfolg zu stabilisieren und zu sichern.