Ambulante Nachsorge
Die Ambulante Nachsorge nach einer stationärer Entwöhnungsbehandlung dient dazu, die erworbene Abstinenz weiter aufrechtzuerhalten und die während der medizinischen Rehabilitation erarbeiteten Kenntnisse und Fertigkeiten im Alltag begleitend zu erproben und umzusetzen. Diese wird von der Rentenversicherung für sechs Monate bewilligt und beinhaltet 20 Therapieeinheiten im Einzelsetting und/oder in der Gruppe sowie zwei weitere Angehörigengespräche. Im Einzelfall kann zusätzlich ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
In den Gruppen- oder Einzelgesprächen kann der Fokus auf folgenden Themen gelegt werden:
- Erhaltung und Stabilisierung der Abstinenzfähigkeit
- Stärkung der sozialen/interaktionellen Kompetenz
- angemessene Konfliktlösungsstrategien bei drohenden oder akuten Krisen finden
- perspektivische Vermittlung und Unterstützung durch ortsnahe Selbsthilfegruppen
- Förderung der Selbstfürsorge und Abgrenzungsfähigkeit
- Aufbau oder Stabilisierung eines suchtmittelfreien Freundes- und Bekanntenkreises
- Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung
Der Antrag für die Nachsorgeleistung wird bereits während der stationären Entwöhnungsbehandlung vom zuständigen Arzt oder Bezugstherapeuten gestellt. Er kann rückläufig bis zur vierten Woche nach Behandlungsende nachgereicht werden.
Bei offenen Fragen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern!
Wissen erarbeiten! Umgang entwickeln! Suchtfrei leben!