Ambulante Nachsorge

Nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung dient die ambulante Nachsorge dazu, die erworbene Abstinenz weiter aufrechtzuerhalten und die während der medizinischen Rehabilitation erarbeiteten Kenntnisse und Fertigkeiten im Alltag begleitend zu erproben und umzusetzen. Diese wird von der Rentenversicherung für sechs Monate bewilligt und beinhaltet 20 Therapieeinheiten im Einzelsetting und/oder in der Gruppe sowie optional zwei weitere Termine mit Angehörigen. Im Einzelfall kann zusätzlich eine Verlängerung bis zu maximal einem Jahr nach Entlassung aus der stationären Reha beantragt werden.

In den Gruppen- oder Einzelgesprächen kann der Fokus u.a. auf folgende Themen gelegt werden:

  • Erhaltung und Förderung der Abstinenz
  • Stärkung der sozialen Kompetenz
  • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
  • Förderung der Selbstfürsorge und Abgrenzungsfähigkeit
  • Begleitung beim Aufbau eines suchtmittelfreien Freundes- und Bekanntenkreises
  • Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung
  • Vermittlung in ortsnahe Selbsthilfegruppen

 

Der Antrag für die Nachsorgeleistung wird bereits während der stationären Entwöhnungsbehandlung vom zuständigen Arzt oder Bezugstherapeuten gestellt. Er kann rückläufig bis zur vierten Woche nach Entlassung aus der Klinik nachgereicht werden.

Bei offenen Fragen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern!

 

Wissen erarbeiten! Umgang entwickeln! Suchtfrei leben!