Wer finanziert den Aufenthalt in der Nachsorge? (Kinder)

Für die Finanzierung des Aufenthalts der Kinder ist das Jugendamt zuständig, das bereits Kosten übernommen hat, oder das jeweilige Wohnsitzjugendamt vor Aufnahme in die Therapieeinrichtung.
Die EKN Regenbogen ist eine Einrichtung nach §§ 27 ff. SGB VIII und § 41 SGB VIII, Sonderform § 34 SGB VIII.

Sie ist keine Mutter-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII.