Wer finanziert den Aufenthalt in der Nachsorge? (Eltern)

Die Kosten des Aufenthalts für Erwachsene in der EKN Regenbogen übernimmt auf Antrag der überörtliche Sozialhilfeträger, welcher für den Wohnsitz vor Beginn der stationären Therapie regional zuständig ist. Der Kostenantrag richtet sich nach § 125 SGB IX i. V. m. §§ 126 ff. SGB IX.