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Kinder

Für die Finanzierung des Aufenthaltes der Kinder ist das Jugendamt zuständig, das entweder schon Kosten übernommen hat oder das jeweilige Wohnsitzjugendamt vor Aufnahme in die Therapieeinrichtung.

(s.a. Anlage der Landkreise und kreisfreien Städte)

Adressenlinks von ausgewählten Bundesländern:
Jugendämter Hessen
JA Niedersachsen
JA NRW
JA Thüringen
JA Bayern
JA Rheinland Pfalz