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Psychosoziale Begleitung im Rahmen einer Substitutionsbehandlung

Von der Drogenberatung zum Arzt!

Ist die Substitutionsbehandlung überhaupt der richtige Weg für Sie?
Bevor Sie substituiert werden wollen, sollten Sie sich beraten lassen!

Grundsätzlich besteht für jeden der opiatabhängig ist und die Volljährigkeit erreicht hat, die Möglichkeit zur Substitution mit Methadon, L-Polamidon oder Subutex® (Buprenorphin).
Substitutionsbehandlung heißt jedoch nicht nur Vergabe des Substitutionsmittels, sondern auch Behandlung von Suchtfolge- und Begleiterkrankungen und die psychosoziale Betreuung / Begleitung durch die Drogenberatungsstelle. Soweit erforderlich sind auch psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vorgesehen.

Wir arbeiten nach den Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien).
Demzufolge muss die Ermittlung des individuellen psychosozialen Hilfebedarfs in einer Drogenberatungsstelle stattfinden (§ 3 Abs. 4, Satz 5 BUB-Richtlinien).

Ein Beigebrauch von Alkohol, Benzodiazepinen und/oder anderer opiathaltiger Substanzen außer dem Substitut steht entgegen einer stabilen Substitutionsbehandlung und ist daher nicht vorgesehen. Für einen ambulanten Entzug dieser Substanzen sollten Sie Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt halten. Bei der Vermittlung in stationäre (Teil-) Entgiftungen unterstützen wir Sie gerne.

Wie bekomme ich einen Betreuungsplatz?

Bevor Sie einen psychosozialen Betreuungsplatz erhalten, wird Ihr individueller Hilfebedarf durch MitarbeiterInnen der Beratungsstelle ermittelt.

Anschließend, in Ausnahmefällen auch schon während der Hilfebedarfsermittlung, kann ein zur Substitution befähigter Arzt ihrer Wahl nach den BUB-Richtlinien substituieren.

Zeitlicher und organisatorischer Ablauf:

1. Bei der telefonischen oder persönlichen Anmeldung in der Beratungsstelle werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen. Sie erhalten einen Kurztermin bei einer/einem unserer MitarbeiterInnen, wo Sie die Möglichkeit zur genaueren Klärung Ihres Anliegens haben. Im Folgenden füllen Sie einen standardisierten Anamnese-Fragebogen aus (Suchtverlauf, aktuelle soziale Situation, Ziele der Behandlung, Unterstützungsbedarf).

2. Im Anschluss werden mit Ihnen Einzelgesprächstermine vereinbart. Hier wird mit Ihnen Ihr psychosozialer Hilfebedarf geklärt und das weitere Vorgehen besprochen. Am Ende erhalten Sie eine schriftliche Behandlungsempfehlung, die so genannte Hilfebedarfsermittlung.

3. Sofern die psychosoziale Begleitbetreuung durch die Drogenberatung durchgeführt werden soll, vereinbaren Sie entsprechend neue Termine. Halten Sie diese regelmäßig ein und sind bereit inhaltlich an den Behandlungszielen mitzuarbeiten, kann Ihnen das für Ihren substituierenden Arzt bescheinigt werden. Die Kosten der medizinischen Behandlung trägt dann Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Bei einer Betreuungs- und Behandlungsempfehlung für andere Hilfsangebote, erhalten Sie unsere Unterstützung für die Kontaktherstellung und Inanspruchnahme entsprechender Angebote, falls dies von Ihrer Seite gewünscht wird.

Was beinhaltet psychosoziale Begleitung in der W23?

Die Aufgabe der psychosozialen Begleitung kann für die substituierte Person Schadensminimierung hinsichtlich gesundheitlicher und sozialer Notlagen bedeuten. Es geht aber auch um den Aufbau von Lebensqualität, sowie um Ausstiegshilfen aus der Abhängigkeit. Falls Kinder vorhanden sind, können Elternpflichten unter bestimmten Voraussetzungen wieder verantwortlich übernommen werden.

Leistungen und Angebote je nach Indikation:

 Bestandsaufnahme, Diagnostik und Anamnese.
 Motivation zu Veränderungsschritten.
 Hilfe bei Arztsuche oder Arztwechsel.
 Hilfe im Umgang mit Krisensituationen, Beigebrauch, bzw. Suchtdruck.
 Hilfe im Umgang mit fehlender Alltagsstruktur.
 Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen sozialer Einrichtungen (Schuldnerberatung, andere Behörden) und sonst. Behörden (Jugendamt, AFK und Sozialamt).
 Weitervermittlung an Projekte der Drogenhilfe (SAM, NAU-Job, Betreutes Einzelwohnen oder Ambulante Therapie) und andere Hilfsangebote, z. B. ambulante Psychotherapie, Tagesklinik, Psychiater.
 Vermittlung in Entgiftungsstationen; auch um von Beigebrauch (z. B. Alkohol, Benzodiazepine, Kokain) zu entziehen (fraktionierter Entzug).
 Vermittlung in stationäre Therapie.

Wir unterliegen der Schweigepflicht!
Alle Einzel- und Gruppengespräche sind kostenlos und finden in vertraulicher Umgebung statt.
Information zur Psychosozialen Begleitung in der W23

Das Ziel unseres Angebotes ist, Sie in der Zeit Ihrer Substitutionsbehandlung in Zusammenarbeit mit Ihrer Substitutionspraxis zu unterstützen und zu begleiten.

Bedingung der Betreuung

Sie müssen mindestens einmal im Monat persönlich innerhalb des Angebotes in der W23 erscheinen. Ansonsten gehen wir automatisch von einer Einstellung der Betreuung aus. Nach spätestens zwei Monaten ohne Kontakt gilt die Betreuung als beendet.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, Termine zu vereinbaren und regelmäßig teilzunehmen.

Hilfsangebot

Im Folgenden werden Ihnen die unterschiedlichen Angebote vorgestellt.

Das Hilfsangebot ist in vier „Säulen“ aufgeteilt.

Offenes Café Sprechzeiten Einzelgespräche Themenzentrierte Gruppen

Öffnungszeit:
Jeden Mittwoch von 11:00 Uhr – 15:00 Uhr in den Räumen von „Strichpunkt“

Niedrigschwelliges Angebot, Treffpunkt, Kaffee und Tee, Möglichkeit gemeinsamer Telefonate oder Bearbeitung von Schreiben, Information und Beratung im offenen Rahmen

Alle MitarbeiterInnen der W23 haben persönliche Sprechzeiten, die sie in unseren Öffnungszeiten telefonisch erfragen können, um ggf. einen Termin bei Ihrem/Ihrer Drogenberater/in zu vereinbaren.
Hier werden nach Vereinbarung Termine vergeben. Die Gespräche dauern in der Regel 45 Minuten.
Dienen besonders der Bearbeitung aktueller Probleme und formulierter Ziele und sind in der Anzahl begrenzt.
Informationsgruppen in unregelmäßigen Abständen zu spezifischen Themen, z.B.
 Hepatitis
 Sucht
 Beigebrauch
 Schulden
 Beziehung
 Psychische Krankheiten

Die Gruppen finden zeitlich befristet statt.

Dauer der Betreuung

Zu Beginn der psychosozialen Begleitung verständigen wir uns über Ihre Ziele und Möglichkeiten. Im Rahmen unseres Angebotes werden wir Sie bei dem Erreichen dieser Ziele unterstützen. Nach je einem halben Jahr erfolgt eine gemeinsame, individuelle Zielüberprüfung.

Die maximale Betreuungszeit der Psychosozialen Begleitung in der W23 sollte 3 Jahre nicht überschreiten, da davon auszugehen ist, dass anstehende Probleme und Hindernisse in dieser Zeit zu bearbeiten und bewältigen sind. Im Anschluss (und auch jederzeit während der laufenden Begleitung) ist eine Weitervermittlung in andere Hilfsangebote möglich.

Nachweis

Sie erhalten einen blauen Terminplaner von uns. In diesem Planer wird jeder persönliche Termin festgehalten und ihre Anwesenheit durch einen Stempel bestätigt. Er dient Ihnen und Ihrer Substitutionspraxis als Nachweis Ihrer Begleitung.

Die Beratungsstelle und die Substitutionspraxen befinden sich im gegenseitigen Austausch. Im Bedarfsfall können besondere Bestätigungen ausgehändigt werden.